Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die WBG KOMMUNAL GmbH in Nürnberg übernimmt im Rahmen des Bildungspaket 2022 Baubetreuungsleistungen im Rahmen der Planung, Steuerung und Durchführung von kommunalen Bauprojekten und agiert im Auftrag des Bauherrn Stadt Nürnberg. In diesem Zusammenhang betreut die WBG Kommunal GmbH die Erweiterung und Neubau des Neuen Gymnasiums Nürnberg (NGN) sowie den Rückbau und Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums (MBG). Um den prognostizierten erhöhten Schülerzahlen im Stadtgebiet und den baulichen Mängeln des Neuen Gymnasiums zu begegnen ist geplant, drei Gebäude (ehemaliges Hausmeisterhaus, Sportwärterhaus, Pavillon) vollständig rückzubauen. Am denkmalgeschützten Hauptgebäude sind Sanierungs- und Umbauarbeiten vorgesehen, hier werden zudem drei Anbauten (Turm Nord, Turm Süd, Erweiterungsbau 1977) abgebrochen. Die Turnhalle wird ebenfalls entkernt und teilabgebrochen. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen sind zudem Renaturierungsmaßnahmen des am Südrand in Ost-West-Richtung verlaufenden Fischbachs (Gewässer dritter Ordnung) vorgesehen. Der Bach verläuft in einem kanalisierten Bett und soll in einzelnen Abschnitten aufgeweitet und ökologisch ausgebaut werden. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der Renaturierungsmaßnahmen am Fischbach im Bereich des MBG zu sehen. Auf diesem Gelände ist die Verlegung der Verrohrung, sowie die Öffnung und Renaturierung in Teilabschnitten geplant. Die Renaturierungsmaßnahmen im Bereich des NGN stellen einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Hierfür ist vorab gemäß UVPG § 7 Abs. 2 Anlage 1, Nr. 13.18.2 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles zur Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht durchzuführen. Bei der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 2 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Einschätzung aufgrund überschlägiger Prüfung bedeutet, dass keine ausführliche Sachverhaltsermittlung notwendig ist. Wegen des Gebots der Unverzüglichkeit (§ 7 Abs. 6 UVPG) können zur Erforschung nur solche Mittel eingesetzt werden, die wenig Zeitaufwand erfordern. Regelmäßig wird anhand vorliegender Tatsachen und nach Aktenlage entschieden. Es genügt also die plausible Erwartung, dass die Realisierung des Vorhabens zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen kann, um eine UVP-Pflicht auszulösen. Das beantragte Vorhaben liegt im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs (Nr. 2.3.8 der Anlage 3 zum UVPG) und im Stadtgebiet Nürnberg, einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte (Nr. 2.3.10 der Anlage 3 zum UVPG). Zudem befindet sich das Vorhaben in direkter Nähe zum dem Baudenkmal „Schulkomplex und Wohnhaus Neues Gymnasium“ (Nr. 2.3.11 der Anlage 3 zum UVPG). Es war daher unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Bei der Vorprüfung wurden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt: • Durch die geplanten Renaturierungsmaßnahmen ist eine naturschutzfachliche Aufwertung des Gewässers zu erwarten. Der begradigte und verbaute Verlauf wird stellenweise geöffnet und aufgeweitet so, dass kleine Mäander entstehen. • Durch die Minimierungsmaßnahmen (Beginn der Abrissarbeiten ab September, Entfernen von Gehölzen zwischen Oktober und Februar, Baum-Ersatzpflanzungen), werden erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen vermieden. Die geplante Renaturierung des Fischbachs führt kleinräumig zur Entstehung neuer Strukturen und Lebensräume für Pflanzen – und Tierarten und hat somit eine positive Wirkung auf diese Schutzgüter sowie auf das Schutzgut Landschaft. • Die Hochwassersituation (insbesondere die Hochwasserrückhaltung) wird durch die Aufweitung des Gewässers verbessert. • Auswirkungen auf Kultur - und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. • Lärm entsteht nur temporär während der Bauphase. Auf Grundlage der Unterlagen zur Beantragung des Gewässerausbaus vom 28.06.2022 (Eingang am 13.07.2022), der durch die R & H Umwelt GmbH vorgelegten standortbezogenen Vorprüfung in der Fassung vom 24.08.2022 (inklusive Planbeilagen) sowie der dem Umweltamt vorliegenden Kenntnisse zum betroffenen Gewässerabschnitt und dessen Umfeld, kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien die geplanten Renaturierungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben werden. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht somit nicht. Die Prüfung wurde unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt, da sich das Vorhaben im Bereich des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs (Nr. 2.3.8 der Anlage 3 zum UVPG), im Stadtgebiet Nürnberg, einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte (Nr. 2.3.10 der Anlage 3 zum UVPG) sowie in direkter Nähe zum dem Baudenkmal „Schulkomplex und Wohnhaus Neues Gymnasium“ (Nr. 2.3.11 der Anlage 3 zum UVPG) befindet. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG auf der Internetseite des Umweltamtes und dem bayerischen UVP-Portal bekanntgemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Umweltamt
Bauhof 2
90402
Nürnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | uwa2@stadt.nuernberg.de |
Telefon: | +49 911 231-2979 |
Fax: | +49 911 231-2583 |
URL: | https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/ |
Datum der Entscheidung
30.08.2022