Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Manfred Hardung, Ottenhofen 100, 91613 Marktbergel, beantragt die Erweiterung einer Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 474, Gem. Ottenhofen.

Bisher betreibt Manfred Hardung eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage mit zwei Verbrennungsmotoren mit 581 kW bzw. 315 kW. Die Anlage besteht aus einer Fahrsiloanlage, einer Vorgrube, zwei Fermentern, einem Nachgärer, offenen Endlagern sowie einem Motorenhaus. In der Biogasanlage werden Festmist, Gülle und nachwachsende Rohstoffe, v.a. Maissilage, eingesetzt.

Die Anlage wird um einen dritten Biogasmotor mit einer Feuerungswärmeleistung von 933 kW erweitert. Als Aufstellungsraum soll ein bisher als Garage genutztes Gebäude dienen. Ferner wird die Biogasproduktion durch einen höheren Substrateinsatz um 19% pro Jahr gesteigert.

Das Vorhaben bedarf aufgrund der Überschreitung der 1 MW-Grenze, vgl. Ziff. 1.2.2.2 Anhang 1 der 4. BImSchV, sowie der nicht unwesentlichen Steigerung der Biogasproduktionsmenge einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung gem. § 4 BImSchG. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben i.S.v. § 2 Abs. 4 Nr. 1 a) UVPG, für das gem. § 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.2.2.2 Anlage 1 UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist.

Die BHKW dienen der Verstromung des durch die Biogasanlage erzeugten Biogases. Besondere Gefahren und Risiken sind mit dem Betrieb der Anlage nicht verbunden. Umweltauswirkungen werden durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen. Der Standort des Vorhabens liegt außerhalb von Wasserschutz- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten; wasserwirtschaftlich sensible Bereiche sind nicht betroffen.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Es handelt sich insbesondere auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte.

Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist mithin nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

28.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2019-20_Bekanntgabe_UVP_Vorpruefung ( I-2019-20_Bekanntgabe_UVP_Vorpruefung.pdf )