Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG, Münstertor 46-48, 48291 Telgte hat gemäß § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) die wasserrechtliche Bewilligung beantragt, Grundwasser in einer Gesamtmenge von jährlich bis zu 1.050.000 m³ aus elf Entnahmebrunnen zu fördern, um es zur Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet von Telgte abzugeben. Die Brunnen befinden sich auf dem Grundstück Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 74, Flurstück 13. Darüber hinaus hat die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG gemäß § 8 WHG die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, Grundwasser zu Sanierungszwecken in einer Menge von insgesamt bis zu 100.000 m³/a aus zwei Brunnen auf den Grundstücken Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 75, Flurstücke 11 und 13 zutage zu fördern und über einen Altarm in die Ems einzuleiten. Die Gesamtentnahme aus den Trinkwasserbrunnen und den Sanierungsbrunnen darf die Menge von 1.050.0000 m³/a nicht überschreiten.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: dez54@brms.nrw.de
Telefon: 0251 411-0

Datum der Entscheidung

14.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

WW Telgte UVPG Bekanntmachung ( WW Telgte UVPG Bekanntmachung.pdf )