Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG, Münstertor 46-48, 48291 Telgte hat gemäß § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) die wasserrechtliche Bewilligung beantragt, Grundwasser in einer Gesamtmenge von jährlich bis zu 1.050.000 m³ aus elf Entnahmebrunnen zu fördern, um es zur Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet von Telgte abzugeben. Die Brunnen befinden sich auf dem Grundstück Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 74, Flurstück 13. Darüber hinaus hat die Stadtwerke Ostmünsterland GmbH & Co. KG gemäß § 8 WHG die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, Grundwasser zu Sanierungszwecken in einer Menge von insgesamt bis zu 100.000 m³/a aus zwei Brunnen auf den Grundstücken Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 75, Flurstücke 11 und 13 zutage zu fördern und über einen Altarm in die Ems einzuleiten. Die Gesamtentnahme aus den Trinkwasserbrunnen und den Sanierungsbrunnen darf die Menge von 1.050.0000 m³/a nicht überschreiten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Domplatz 1 – 3
48143
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | dez54@brms.nrw.de |
Telefon: | 0251 411-0 |
Datum der Entscheidung
14.05.2021