Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Oberhavel, Gemarkung Fürstenberg, Flur 14, Flurstücke 52, 53 und 54/2 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 3,6 ha mit gebietsheimischen, standortgerechten Laubbaumarten.
Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 29. März 2021, Az.: LFB 3.05/7020-6/04-21 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:
Durch die Aufforstung eines Laubwaldes soll ein arten- und strukturreicher Lebensraum auf ehemaligen Ackerflächen entstehen. Die Maßnahme dient der Erhöhung des Waldanteils in der Gemarkung Fürstenberg/ Havel. Es werden mittelfristig die Habitatstrukturen in der Landschaft aufgewertet und das Landschaftsbild verbessert.
Es werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
01.06.2021