Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller plant im Landkreis Oberhavel, Gemarkung Fürstenberg, Flur 14, Flurstücke 52, 53 und 54/2 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 3,6 ha mit gebietsheimischen, standortgerechten Laubbaumarten.

Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 29. März 2021, Az.: LFB 3.05/7020-6/04-21 durchgeführt.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:

Durch die Aufforstung eines Laubwaldes soll ein arten- und strukturreicher Lebensraum auf ehemaligen Ackerflächen entstehen. Die Maßnahme dient der Erhöhung des Waldanteils in der Gemarkung Fürstenberg/ Havel. Es werden mittelfristig die Habitatstrukturen in der Landschaft aufgewertet und das Landschaftsbild verbessert.

Es werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 97929 301
Fax: + 49 331 97929 390

Datum der Entscheidung

01.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Veröffentlichung UVP Anlage Fürstenberg_14__01-06-2021 ( Veröffentlichung UVP Anlage Fürstenberg_14__01-06-2021.pdf )