Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Aktenzeichen: 766.0134/15/1.6.2 (SJ-07) 766.0135/15/1.6.2 (SJ-08) 766.0136/15/1.6.2 (SJ-09) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA SJ-07, SJ-08, SJ-09) in Schieder-Schwalenberg Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von drei Windenergieanlagen. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • SJ-07: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 2, Flurstück 120 • SJ-08: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 4 • SJ-09: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 47. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA des Typs Nordex N131/3600 mit einer Nabenhöhe von 134,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 131 m und einer Gesamthöhe von 199,50 m sowie einer Nennleistung von je 3,6 MW, gesamt 10,8 MWel. Die Anlagen sollten laut Antrag im zweiten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwaltungs-stellen auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeits-schutz; Gutachten zur Standorteignung; Prüfberichte zur Typenprüfung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung gem. § 16 UVPG; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen; Baugrunderkundung und Gründungs-gutachten; Zusammenfassende Prüfberichte zur Standsicherheit.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
20.10.2022
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
15.09.2021 - 15.09.2021
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.05.2021 - 16.06.2021