Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden.
Die Änderung Nr. 4 umfasst u.a. den Ausbau von Teilen der GV Kirchheim - Heerhof, den Ausbau verschiedener einfach befestigter Wege, Anpassungen aufgrund der Gebietsgrenzänderung zur Flurneuordnung Riesbürg-Goldburghausen und Reduzierung bzw. Verzicht von anderen einzelnen Maßnahmen.
Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die Maßnahmen der Änderung Nr. 4 des Wege- und Gewässerplans werden weitgehend auf bereits bestehender Trasse gebaut. Lediglich durch wenige Baumaßnahmen sowie die Reduzierung der Ausgleichsfläche am Goldbach entstehen geringfügige negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere sowie Landschaftsbild. Es werden jedoch auch einige bereits genehmigte Ausbauten reduziert oder ganz darauf verzichtet, sowie einige bestehende Versiegelungen rekultiviert.
Insgesamt sind durch die Änderung Nr. 4 keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange haben der Änderung zugestimmt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Ostalbkreis

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@ostalbkreis.de
Telefon: 07361 503-0
Fax: 07361 503-1477
URL: https://www.ostalbkreis.de

Datum der Entscheidung

07.12.2020