Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windkraft Bredenborn GmbH & Co. Repower II KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, beantragte am 09.03.2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N-149 mit 164 m Nabenhöhe sowie 149 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 238,5 m auf dem Grundstück 37696 Marienmünster, Gemarkung Bredenborn, Flur 10, Flurstück 23/0. Die antragsgegenständliche Windenergieanlage ist Teil einer Repoweringmaßnahme in der Windkonzentrationszone Bredenborn. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde vom Antragssteller gem. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren wird daher im öffentlichen Verfahren durchgeführt. Der Genehmigungsbescheid vom 15.03.2021 enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt, wenn die Windenergieanlagen nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft dieses Bescheides in Betrieb genommen worden sind. Die Rechtsbehelfsbelehrung der Genehmigung lautet: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, binnen eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich Klage erhoben werden. Es wird auf die Pflicht zur Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten vor dem Oberverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 4 VwGO hingewiesen. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übertragungsweg gem. § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803).“
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
untere Immissionsschutzbehörde
Kreis Höxter - Der Landrat
Peine, Eugen, Herr
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
Telefon: | 05271-965-0 |
Fax: | 05271-37926 |
URL: | https://www.kreis-hoexter.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.03.2021
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
22.12.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.09.2020 - 19.10.2020