Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die geox GmbH betreibt die Gewinnung von Erdwärme in Landau. Die Erdwärmegewinnung am Geothermiestandort Landau wurde mit Zulassung des Hauptbetriebsplans am 02.11.2007 erstmalig durch das LGB zugelassen. Mit Schreiben vom 29.01.2019 beantragte die geox GmbH die Feststellung, ob für die Tiefbohrung zur Gewinnung von Erdwärme eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau besteht.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass für dieses Vorhaben die Umweltauswirkungen in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung der Sicherheits- und Steuerungsanlagen, die fortlaufende Überwachung von Umweltparametern, sowie Maßnahmen zur Verminderung von negativen Auswirkungen.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Mainz, den 23.04.2020

Im Auftrag
gez.
Holsten Hübner
Bergdirektor

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
LGB (Landesamt für Geologie und Bergbau)

Rheinland-Pfalz

E-Mail: office@lgb-rlp.de
Telefon: 06131 / 9254 - 0
Fax: 06131 / 9254 - 123
URL: www.lgb-rlp.de

Datum der Entscheidung

23.04.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-V GKW Landau-Bekanntgabe ( UVP-V GKW Landau-Bekanntgabe.pdf )