Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 02.11.2022 teilt der Inhaber der Triebwerksanlage mit, dass die altrechtliche Gestattung zur Benutzung des Hühnerbachs aufgegeben wird. Gemäß Art. 16 BayWG sind demzufolge Vorkehrungen beim Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis zu treffen.
Hierzu hat der Eigentümer des Triebwerkes beim Landratsamt Ostallgäu einen Antrag auf Plangenehmigung für die, mit der Stilllegung der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerausbauten am Mühlenbach und Hühnerbach gem. §§ 67, 68 WHG gestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umwelt- und Wasserrecht
Landratsamt Ostallgäu
Osterried, Birgit, Frau
Schwabenstr. 11
87616
Marktoberdorf
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Telefon: | +49 8342 911-0 |
Fax: | +49 8342 911-551 |
URL: | http://www.ostallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
09.03.2023