Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Veenendaal Schaumwerk GmbH beantragt die wesentliche Änderung der Anlage zur PU-Schaumstoffherstellung wegen der Einführung eines neuen Schäumverfahrens auf Basis von MDI, Umwidmung zweier Lagertanks von TDI in MDI sowie Erhöhung der Gesamtproduktionskapazität. Die geplante Lagerung von 48,8 t MDI ist für sich betrachtet bereits genehmigungspflichtig (Nr. 9.3.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV; genehmigungspflichtige Mengenschwelle 20 t). Das bedeutet, dass gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BImSchG ein entsprechendes Änderungsverfahren erforderlich war, unabhängig davon, ob durch die geplante Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erheblich sein können oder nicht. Die Pflicht zur UVP-Vorprüfung ergibt sich aus § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG i.V.m. Nr. 9.3.3 des Anhangs 1. Danach war für die vorliegende Änderung eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung, ob im vorliegenden Fall eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, vorzunehmen.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Lichtenfels

Kronacher Str. 28-30
96215 Lichtenfels
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-lichtenfels.de
Telefon: +49 9571 18-0
Fax: +49 9571 18-300
URL: http://www.landkreis-lichtenfels.de

Datum der Entscheidung

08.12.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Verzicht Bekanntmachung ( UVP-Verzicht Bekanntmachung.pdf )