Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Neuordnung der „Mühlstraße“ und des städtebaulichen Umfeldes im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der „Fränkischen Saale“ (teilweise) sowie im 60 m-Bereich der „Lauer“ in der Gemeinde Niederlauer, Gemarkung Niederlauer, (Bereich Fl.-Nr. 87/0)

Plangenehmigung (§ 68 WHG) und Ausnahmegenehmigung Ü-Gebiet "Fränkische Saale" (§ 78 Abs. 5 WHG)

Die Gemeinde Niederlauer beantragte mit Schreiben vom 29.07.2020 die Erteilung der wasserrechtlichen Gestattungen und Genehmigungen für die Neuordnung der „Mühlstraße“ und des städtebaulichen Umfeldes in der Gemeinde Niederlauer. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Neumann-Lischke, Andreas, Herr

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: andreas.neumann-lischke@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-349
Fax: +49 9771 94-81 349
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

02.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

02.11.20_UVPG_Bekanntm_7 I_Neuordnung Mühlstraße_Niederlauer ( 02.11.20_UVPG_Bekanntm_7 I_Neuordnung Mühlstraße_Niederlauer.pdf )