Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntmachung der Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee, hat bei mir als Untere Wasserbehörde einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 141 Abs. 6 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) für den Plan „Anstauung und Aufhebung des Verbandsgewässers 15 / Nr. 37.01.02, Wasser- und Bodenverband Dannewerk,“ gestellt. Das Vorhaben soll auf den Flurstücken 22, 23/1, 30 und 28 der Flur 1, Gemarkung Groß Dannewerk, Gemeinde Dannewerk, umgesetzt werden. Nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 UVPG ist für dieses Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen nach den Prüfvorgaben des UVPG hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da bei dem geplanten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG ist die Feststellung der Öffentlichkeit bekanntzumachen. Die Prüfung erfolgte unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG genannten Schutzkriterien. Erhebliche Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten nicht erkennbar. Es werden vom Vorhabenträger Maßnahmen zur Minimierung und Kompensierung von nachteiligen Umweltauswirkungen getroffen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Eine Einsichtnahme in die dieser Feststellung zugrundeliegenden Unterlagen ist beim Fachdienst Umwelt (Untere Wasserbehörde) des Kreises Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig, auf Antrag möglich. Az.: 662.22.05.07.08.02 Schleswig, 3. September 2024 Kreis Schleswig-Flensburg Der Landrat Umweltverwaltung Im Auftrag gez. Frennesen Frennesen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7
24837
Schleswig
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | kreis@schleswig-flensburg.de |
URL: | http://www.schleswig-flensburg.de/Wirtschaft-Umwelt |
Datum der Entscheidung
03.09.2024