Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Fellheim beantragte mit Schreiben vom 26.04.2022 und Planunterlagen vom April 2022 wasserrechtliche Plangenehmigung für die Versteinung des Illerufers und die Schaffung eines Kieslaichhabitats bei Grundstück Fl.Nr. 697/2 der Gemarkung Fellheim an der Iller im Zuge des Leaderprojekts „Kulturlandschaft untere Iller erleben“. Mit der Versteinung des Illerufers soll die Zugänglichkeit zur Iller geschaffen werden. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Wasserrecht
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
09.11.2022