Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. HeidelbergCement AG, Triefenstein-Lengfurt betreibt auf ihrem Betriebsgelände - Fl.-Nr. 7312, Gemarkung Lengfurt - in Lengfurt eine Zementanlage. Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionskapazität von 500 Tonnen oder mehr je Tag ist nach Nr. 2.3.1 G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigt. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i.S.d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.1 Anhang I der IE-RL zuzuordnen.

Am Standort betreibt die Fa. HeidelbergCement AG auch ein Tanklager für flüssige Ersatzbrennstoffe (Altöl und Lösemittel) mit einer Kapazität von 200 m³.
Der Einsatz von Altöl wurde mit Bescheid vom 19.12.1986 vom Landratsamt Main-Spessart immissionsschutzrechtlich genehmigt. Das derzeit bestehende Tanklager sowie der Einsatz der flüssigen Einsatzbrennstoffe wurde mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 05.01.2004 (Az. 41-177-353) genehmigt.
Der Bescheid vom 26.11.2009 (Az. 410-177-424-M) legt die maximal zugelassene Einsatzmenge an Altöl und Lösemittel fest. Durch verschiedene Schreiben / Bescheide des Landratsamtes Main-Spessart (Az. 41-77-2014/5 vom 17.06.2014, Az. 44-177-2017/112-MO vom 08.05.2017, Az. 44-177-2018/11-K vom 06.07.2018 sowie Änderungsbescheid Az. 44-1711-2018/11-K vom 25.07.2019) wurde der Katalog an zugelassenen Abfällen erweitert. Dem temporären Anbau eines Zwischenspeichers an die Lösemitteldirektentladung (Anzeige gem. § 15 BImSchG vom 27.01.2020) wurde mit Scheiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 24.02.2020 (Az. 44-1711-2020/1-K) zugestimmt.

Im Zuge der Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Tanklagers sind folgende Maßnahmen geplant:
• Abriss bestehender liegender Tanks (2 x 100 m³)
• Errichtung neuer stehender Tanks (4 x 100 m³) für warme, saure und normale Lösemittel sowie Altöle
• Im Zuge der Modernisierung sind weiterhin folgende bauliche Maßnahmen geplant:
- Integration einer Löschanlage als anlagentechnischer Brandschutz
- Erneuerung und Gründung entsprechend Baugrundgutachten und Ertüchtigung der Auffangwanne als flüssigkeitsdicht für wassergefährdende Stoffe der WGK 3
• Die genehmigte Leistung der Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen von 3.800 Tonnen pro Tag bleibt unverändert. Es erfolgt keine Änderung der Einsatzstoffe oder der Einsatzmenge an flüssigen Ersatzbrennstoffen.

Mit Antrag vom 04.12.2019 beantragte die HeidelbergCement AG die Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Das Tanklager ist der Nr. 8.12.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV „Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und An-lagen, die durch Nr. 8.14 erfasst werden, bei gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtkapazität von 50 Tonnen oder mehr“ zuzuordnen.
Durch die Erweiterung der Lagerkapazität wird erstmalig die Genehmigungsschwelle nach Nr. 8.12.1.1 (G/E) des Anhangs 1 der 4. BImSchV überschritten.

Das beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage dar, § 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe a Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 8.12.1.1 An-hang 1 zur 4. BImSchV. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre grundsätzlich ein förmliches Genehmigungsverfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen. Von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der öffentlichen Auslegung des Antrages und der Unterlagen konnte jedoch abgesehen werden, da gemäß den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter nicht zu besorgen sind und die Fa. HeidelbergCement AG den entsprechenden Antrag gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG gestellt hat.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lramsp.de
Telefon: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
URL: http://www.main-spessart.de

Datum der Entscheidung

23.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2020-07-23 UVP Vorprüfung Tanklager ( 2020-07-23 UVP Vorprüfung Tanklager.pdf )