Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die BASF SE Ludwigshafen hat beantragt, ihre Anlage zur Abfallaufbereitung auf dem Werkgelände in Ludwigshafen, Bau K 314 / K 322, durch folgende Maßnahmen/Tätigkeiten wesentlich zu ändern:

• Bereinigung der Genehmigungssituation durch Anpassung an die aktuellen Erfordernisse und Rechtsgrundlagen
• Errichtung einer neuen Umfüllkabine mit Druckbehälterfüllung in Bau K 322 (als Ersatz für die bisherige
Umfüllkabine)
• Erweiterung des Positivkataloges um interne Abfälle und Konkretisierung durch Angabe der Tätigkeiten und
Teilflächen
• Wegfall der chemisch-physikalischen Behandlung (Behandlung reaktiver Abfälle durch Umsetzen / Auflösen)

Die maximale Lagerkapazität bleibt unverändert. Die bisherige Angabe des Durchsatzes von 1600 t/a wird konkretisiert durch die maximale Behandlungskapazität von < 10 t/d.


Für das Vorhaben war aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.7.2.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

21.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-07-21 Bekanntgabetext UVPG ( 2021-07-21 Bekanntgabetext UVPG.pdf )