Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die WT Energiesysteme GmbH ist bevollmächtigte Objektplanerin für die WWS Infrastruktur GmbH & Co KG als Vorhabenträgerin und plant die 110-kV-Freileitungsanbindung des UW Wülfershausen an die bestehende 110-kV Freileitung Brendlorenzen – Kleinbardorf (LH-07-Ü25.0), im Bereich des Mastes Nr. 24 durch Errichtung eines Hilfsmastes. Der Netzanschlusspunkt ist vom Energieversor-ger Bayernwerk AG festgelegt und benannt worden. Auf Grundlage der DIN-VDE-Normen ist es aus statischen Gründen nicht möglich, den Netzverknüpfungspunkt am bestehenden Mast Nr. 24 zu realisieren, da der Zugmast für die entstehenden Zugkräfte in Richtung des Portals nicht ausgelegt ist. Aus diesem Grund wird ein speziell entwickelter Stahlgitter-Hilfsmast mit einer Gesamthöhe von 15 m eingesetzt, der den Netzanschluss an die 110-kV Freileitung Brendlorenzen – Kleinbardorf (LH-07-Ü25.0) durch einen vertikalen Einfach- Stichanschluss an den Stromkreis BRE-KBA 144 herstellt. Bei der Leitung 110-kV Freileitung Brendlorenzen – Kleinbardorf (LH-07-Ü25.0) handelt es sich um eine 110 kV - Hochspannungsfreileitung mit einer Trassenlänge von ca. 16,3 km. Die Länge der Leitung zwischen dem UW Wülfershausen und der LH-07-Ü25.0 über einen Hilfsmast beträgt ca. 29 m. Für das Vorhaben war nach § 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien der Anlage 3 zum UVPG zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese Vorprüfung hat im Rahmen einer Gesamteinschätzung ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Anlage 3 zum UVPG zu besorgen sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070
Würzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ufr.bayern.de |
Telefon: | +49 931 380-00 |
Fax: | +49 931 380-2222 |
URL: | http://www.regierung.unterfranken.bayern.de |
Datum der Entscheidung
22.02.2022