Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verallia Deutschland AG hat mit Datum vom 03.09.2021 einen Antrag nach § 16 Abs. 2 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Hohlglaserzeugung (Behälterglas) durch die Erweiterung der maximalen Schmelzleistungen der Glaswannen 1 bis 3 bei gleichzeitiger Reduzierung der genehmigten Gesamtschmelzleistung der Anlage gestellt. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V. mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung i.V. mit Ziffer 2.5.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird gemäß § 7 Abs. 1 des UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist im vorliegenden Verfahren nicht erforderlich. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien bzw. unter Berücksichtigung von Vorkehrungen des Vorhabenträgers offensichtlich ausgeschlossen werden können. Insgesamt betrachtet sind durch die Änderung keine zusätzlichen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-5301 |
Fax: | 0211 475-2790 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
15.02.2022