Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Johannes Haag GbR, Ulsenheim 105, 91478 Markt Nordheim hat bei der Unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim die Änderungsgenehmigung für die Umnutzung des auf Fl.Nrn. 834 u. 835, Gemarkung Ulsenheim, Gemeinde Markt Nordheim, bestehenden, von der Johannes Haag GbR bereits betriebenen Stalles („Stall 2“) beantragt. Statt der immissionsschutzrechtlich für 50.000 Tiere genehmigten Masthähnchenaufzucht nach Nr. 7.1.3.1 (G,E) des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) soll künftig eine Junghennenaufzucht mit 90.000 Tieren betrieben werden. Der bauliche Bestand des Stalles bleibt dabei unverändert bestehen. Das Stallinnere wird neu mit 5 Volierenreihen ausgestattet. Die Umrüstung des Stallgebäudes soll unmittelbar nach Bescheiderteilung erfolgen. Die Anlage soll dann unmittelbar nach Fertigstellung in Betrieb genommen werden. Durch die Umstellung auf Junghennenaufzucht und die damit einhergehendeTierplatzerhöhung auf 90.000 Tiere handelt es sich künftig um den Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Junghennen mit 40.000 oder mehr Junghennenplätzen, die gemäß §§ 1, 2 i.V.m. Nr. 7.1.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigungspflichtig ist und eines Genehmigungsverfahrens zur Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1, S. 1, HS 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG bedarf. Die geplante Junghennenaufzucht stellt auch eine Anlage nach Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (IE-Anlage) dar. Sie unterliegt gem.§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nr. 7.2.1 der Anlage 1 zum UVPG auch der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß §1 Abs. 2 der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren – (9. BImSchV) ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland
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URL: | http://www.kreis-nea.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
31.05.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
31.03.2022 - 31.03.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.01.2022 - 16.02.2022