Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden, hat den wasserrechtlichen Eingabe-entwurf zum Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens „Stadtpark II“ am Landgraben (Gewässer III. Ordnung) auf den Grundstücken Fl.Nrn 1262, 1262/1 und 1262/2 der Gemarkung Senden gestellt. Die Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG dar und bedarf der vorherigen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach § 68 WHG. Die beantragte Gewässerausbaumaßnahme ist ferner ein Vorhaben nach §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- i.V.m. Nr. 13.13 der Anlage 1 zum UVPG und bedarf einer allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-nu.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: https://www.landkreis-nu.de/

Datum der Entscheidung

10.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Senden.RRB Stadtpark II.UVP.AV ( Senden.RRB Stadtpark II.UVP.AV.pdf )