Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden, hat den wasserrechtlichen Eingabe-entwurf zum Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens „Stadtpark II“ am Landgraben (Gewässer III. Ordnung) auf den Grundstücken Fl.Nrn 1262, 1262/1 und 1262/2 der Gemarkung Senden gestellt. Die Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG dar und bedarf der vorherigen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach § 68 WHG. Die beantragte Gewässerausbaumaßnahme ist ferner ein Vorhaben nach §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- i.V.m. Nr. 13.13 der Anlage 1 zum UVPG und bedarf einer allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstr. 8
89231
Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-nu.de |
Telefon: | +49 731 7040-0 |
Fax: | +49 731 7040-8999 |
URL: | https://www.landkreis-nu.de/ |
Datum der Entscheidung
10.01.2020