Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Teilnehmergemeinschaft Windmais hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Ober-pfalz die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen An-lagen nach § 41 FlurbG beantragt.
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in An-lage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltaus-wirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsent-scheidung zu berücksichtigen wären.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz

Datum der Entscheidung

06.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bodenwöhr_150724_Bekanntmachung ( Bodenwöhr_150724_Bekanntmachung.pdf )