Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Geltungsbereich des Planänderungsverfahrens betrifft den südlichen Bereich der Ortsumgehung und umfasst im wesentlichen die Verlegung der Verbindungsspange Dorfitter-Süd von der westlichen Seite der B 252 neu auf die östliche Seite der B 252 neu mit Anschluss an die K 25. Zur Zeit der ursprünglichen Planfeststellung war die parallel zur Ortsumgehung verlaufende Eisenbahnstrecke 2972 Volkmarsen-Sarnau nicht in Betrieb, sodass die Verbindungsrampe von der B 252 nach Dorfitter über einen höhengleichen Bahnübergang geplant wurde. Die Reaktivierung der Bahnstrecke in 2015 führte zur Umplanung des südlichen Anschlusses.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 22 - Verkehr
Am Alten Stadtschloss 1
34117
Kassel
Hessen
Deutschland
E-Mail: | verkehr-planfeststellung@rpks.hessen.de |
URL: | https://rp-kassel.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
24.06.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.02.2020 - 16.03.2020