Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Hagemeister GmbH & Co. KG, Ziegelwerk, Buxtrup 3, 48301 Nottuln, hat mit Schreiben vom 16.06.2021 die Änderung eines bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zur Herstellung eines Gewässers infolge der Abgrabung von Tonstein gemäß § 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf dem Gebiet der Stadt Ahaus, Gemarkung Alstätte, Flur 19, Flurstücke 56 und 57 sowie Gemarkung Wessum, Flur 31, Flurstücke 65, 113, 114, 116, 117 beantragt.

Gegenstand des Antrages ist die Planfeststellung zur Erweiterung der Abgrabung um rund 5,5 Hektar bis auf eine Abbautiefe von max. 32,5 Meter üNN in Richtung Westen mit einer angestrebten Abgrabungsdauer bis Ende 2051. Als Rekultivierungsziel ist ein extensiv genutzter Landschaftssee vorgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist erforderlich. Die im Scoping-Verfahren beteiligten Stellen haben ihre Anforderung an den Untersuchungsrahmen dieser UVP mitgeteilt. Der vom Antragsteller vorgelegte UVP-Bericht nach § 16 UVPG ist Bestandteil der Planunterlagen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Borken
Fachbereich Natur und Umwelt

Burloer Straße 93
46325 Borken
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: umwelt@kreis-borken.de
Telefon: 02861 / 681-0
URL: http://kreis-borken.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

19.07.2021 - 18.08.2021