Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen stellen den Ausbau der B 421 Zeller Berg, Anbau eines Zusatzfahrstreifens bergab, in einem Streckenabschnitt von ca. 1 km als 2. Bauabschnitt eines Gesamtkonzeptes dar.
Die B 421 beginnt in Zell an der Mosel an der B 53 (NK 5909 001). Sie verbindet im Planungsbereich das Moseltal mit der Hunsrück-Hochfläche. Für den Zeller Raum stellt die B 421 die Verbindung zur Hunsrückhöhenstraße B 327 und im weiteren Verlauf mit der Anbindung an die B 50 zum Flugplatz Hahn sowie zu der bedeutenden Verkehrsachse A 61 - Rhein/Main-Gebiet dar.
Gemäß der „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung" — RIN 2008 ist die B 421 entsprechend ihrer überregionalen Verbindungsfunktion in die Kategorie LS Il Überregionalstraße einzuordnen.
Im näheren Planungsraum ist die B 421 in ihrer Linienführung der stark bewegten Topografie zwischen den beiden Netzknoten Landesstraße L 194 (NK 5909 002) und Kreisstraße K 46 (NK 5909 003) angepasst. Der Ausbauabschnitt liegt in etwa mittig in der durchgehend von Zell bis zum Anschluss der K 46 nach Tellig mit i. M. 5 % steigenden Strecke. Die B 421 verläuft hier außerhalb geschlossener Ortschaften durch größtenteils bewaldetes bzw. landwirtschaftlich genutztes Gebiet.
Der Planungsbeginn liegt bei Stat.-km 3,985 (NK 5909 002/003) (= Plan-km 0+000,000) östlich von Zell an der Mosel, ungefähr im Beginn des oberen Drittels des Zeller Berges. Im Planungsabschnitt besteht bei Plan-km 0+890.000 an der B 421 die Zufahrt zu einer Deponie. Das Planungsende liegt bei Station 4,975 zwischen (NK 5909 002/003) (= Plan-km 0+990.000).
Durch den geplanten Ausbau soll die Anbindung des Zeller Raumes an die bedeutsame Hunsrückhöhenstraße B 327 und damit an den Flugplatz Hahn sowie darüber hinaus an die wichtige überregionale Verkehrsachse B 50/A 61-Rhein/Main-Gebiet verbessert werden. Mit der überwiegend beibehaltenen Streckenführung werden keine funktionalen, raumordnerisch gravierenden Änderungen erzielt.
Die Maßnahme verursacht keine Änderungen der Straßennetzgestaltung bezüglich der Widmung, da es sich nur um einen Ausbau im Bestand handelt.

Die vollständigen Planunterlagen sind ab dem 13.06.2022 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: 0261/3029-0

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

13.06.2022 - 12.07.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung B 421 ( Bekanntmachung B 421.pdf )
Bekanntmachung Beschlussoffenlage B 421 ( Bekanntmachung Beschlussoffenlage B 421.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

P03-Uebersichtslageplan ( P03-Uebersichtslageplan.pdf )
P19-3-UVP-Bericht ( P19-3-UVP-Bericht.pdf )
B 421 3-spuriger Ausbau Zeller Berg_2.BA_25072023 ( B 421 3-spuriger Ausbau Zeller Berg_2.BA_25072023.pdf )

Berichte und Empfehlungen

P18-1-Deckblatt Ergebnisse wassertechnische Berechnungen ( P18-1-Deckblatt Ergebnisse wassertechnische Berechnungen.pdf )
P18-3-Einleitstellen-DWA_M_153 ( P18-3-Einleitstellen-DWA_M_153.pdf )