Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Weißenhorn stellte in der Vergangenheit die Wasserversorgung in Weißenhorn sowie in den Stadtteilen Attenhofen, Bubenhausen, Emershofen, Grafertshofen und Hegelhofen durch Grundwasserentnahmen aus den Brunnen I b, II, III b im Erschließungsgebiet Grafertshofen und aus dem Brunnen IV im Erschließungsgebiet Ohnsang sicher. Aus diesen beiden Gewinnungsgebieten erfolgt ein Großteil der städtischen Wasserversorgung. Auch nach der teilweisen Umstrukturierung im Gewinnungsgebiet Grafertshofen wird der Brunnen IV Ohnsang für die zukünftige Sicherstellung der städtischen Wasserversorgung weiterhin benötigt. Die Stadt Weißenhorn beantragte daher mit Schreiben vom 09.07.2019 unter Planvorlage die Erteilung der gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 WHG für den Brunnen IV Ohnsang.

Beim Betrieb dieser Wasserversorgungsanlage handelt es sich um ein Vorhaben nach
Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des UVPG (UVP-pflichtige Vorhaben in der Wasserwirtschaft).
Das Landratsamt Neu-Ulm hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Prüfung einer UVP-Pflicht für die im Betreff genannte Maßnahme wird anhand der in Anlage 3 zu UVPG aufgezeigten Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-nu.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: https://www.landkreis-nu.de/

Datum der Entscheidung

05.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

WV Ohnsang.UVP.AV 2 ( WV Ohnsang.UVP.AV 2.pdf )