Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Mathias Lenk, Wiesenbacher Straße 6, 86554 Pöttmes, hat mit Antrag vom Juli 2023 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung seiner Biogasanlage am Standort 86554 Pöttmes Ortsteil Echsheim, Gemarkung Echsheim, Flur-Nrn. 6 und 321 beantragt. Die beantragten Maßnahmen umfassen - den Austausch der EPDM-Haube (Höhe 3 m), Farbe schwarz, auf dem Fermenter (0010) gegen ein Tragluftfoliendach ½- Kugelform (Höhe 8,1 m), Farbe RAL 7035 lichtgrau mit Erhöhung des Gasspeichervolumens von 335 m³ auf 487 m³ Biogas, ausgerüstet mit Laserfüllstandsmessung, Über-/Unterdrucksicherung und zwei Stützluftgebläsen - den Austausch der EPDM-Haube (Höhe 3 m), Farbe schwarz, auf dem Fermenter (0020) gegen ein Tragluftfoliendach ½-Kugelform (Höhe 9,1 m), Farbe RAL 7035 lichtgrau mit Erhöhung des Gasspeichervolumens von 385 m³ auf 668 m³ Biogas, ausgerüstet mit Laserfüllstandsmessung, Über-/Unterdrucksicherung und zwei Stützluftgebläsen - den Austausch der EPDM-Haube (Höhe 4 m), Farbe schwarz, auf dem Nachgärer/ Endlager (0030) gegen ein Tragluftfoliendach ½-Kugelform (Höhe 10,1 m), Farbe RAL 7035 lichtgrau mit Erhöhung des Gasspeichervolumens von 486 m³ auf 1.111 m³ Biogas, ausgerüstet mit Laserfüllstandsmessung, Über-/Unterdrucksicherung und zwei Stützluftgebläsen - den Austausch der EPDM-Haube (Höhe 4 m), Farbe schwarz, auf dem Endlager (0040) gegen ein Tragluftfoliendach ½-Kugelform (Höhe 10,1 m), Farbe RAL 7035 lichtgrau mit Erhöhung des Gasspeichervolumens von 486 m³ auf 1.111 m³ Biogas, ausgerüstet mit Laserfüllstandsmessung, Über-/Unterdruck-sicherung und zwei Stützluftgebläsen - die Erhöhung der in der Biogasanlage maximal vorhandenen Biogasmenge auf 9.362 kg
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Aichach-Friedberg
Sachgebiet 43 - Immissionsschutz/ Staatliches Abfallrecht
Münchener Str. 9
86551
Aichach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Telefon: | +49 8251 92-0 |
Fax: | +49 8251 92-371 |
URL: | http://www.lra-aic-fdb.de |
Datum der Entscheidung
21.05.2024