Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Hessen

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 43.1 Immissionsschutz I

Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen
Hessen
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de
URL: rp-giessen.hessen.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

12.08.2024

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext_zur_Genehmigung_Ferrero(1) ( Bekanntmachungstext_zur_Genehmigung_Ferrero(1).docx )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

27.02.2023 - 24.03.2023

Auslegungsinformationen

Ersetzen ET in Online-Konsultation_Ferrero_Homepage ( Ersetzen ET in Online-Konsultation_Ferrero_Homepage.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

22.11.2022 - 22.12.2022

Auslegungsinformationen

20221107_Bekanntmachungstext_§16_BImSchG_Werkserweiterung_Süßwarenproduktion_Ferrero_ergänzt(5)_BF.pdf ( 20221107_Bekanntmachungstext_§16_BImSchG_Werkserweiterung_Süßwarenproduktion_Ferrero_ergänzt(5)_BF.pdf )