Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 161, 162, 163 und 164 der Gemarkung Schönach Sand und Kies abzubauen, und hat am 28.04.2021 entsprechende Antragsunterlagen beim Landratsamt Regensburg eingereicht, die durch eine Tekturplanung vom 17.11.2023 geändert wurden.

Die zum Kiesabbau vorgesehene Fläche liegt nördlich des Ortes Schönach im Gemeindegebiet Mötzing und innerhalb der Kiesabbau-Vorrangfläche KS33 „nördlich Schönach“ sowie im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Kiesabbau-Erholung-Biotopentwicklung nördlich Schönach“ der Gemeinde Mötzing, den diese am 19.10.2023 als Satzung beschlossen hat. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt.
Das Gelände ist nahezu eben.
Die Abbaufläche beträgt abzüglich der Abstandsflächen ca. 5,2 ha (Gesamtfläche ca. 6,05 ha). Es sollen ca. 251.800 m³ nutzbarer Rohstoff (Kies und Sand) für das regionale Baugewerbe gewonnen werden. Nach den Angaben der Antragstellerin wird durch den Kiesabbau das Grundwasser freigelegt. Der Abbau soll im Nordosten beginnen; nach der Schaffung einer Wasserfläche im (Süd)Osten der Abbaufläche durch Kettenbagger soll der Abbau durch den Einsatz eines Saugbaggers kontinuierlich nach Südwesten weitergeführt werden. Im (Süd)Osten sollen durch Abraumschüttungen zwei hintereinander geschaltete Absetzbecken geschaffen werden, in denen das vom Betrieb des südlich der Abbaufläche auf der Flurnummer 156 Gemarkung Schönach zu errichtenden Entwässerungsschöpfrads anfallende Wasser von Schwebstoffen befreit wird und anschließend in den entstehenden Kiesweiher zurückfließen kann.
Die Abbautiefe beträgt ca. 6,20 m bis 7,00 m bis zur stauenden Tonschicht. Der Abbauzeitraum beträgt voraussichtlich 3-4 Jahre.
Der entstehende Grundwassersee soll nach Beendigung des Abbaus bestehen bleiben; im Nordosten sollen durch Auffüllungen mit dem anfallenden Abraum und unverwertbaren Lagerstättenanteilen Wechselwasserbereiche entstehen. Die beiden Absetzbecken sollen nach Beendigung des Abbaus bestehen bleiben. Durch das sedimentierte Feinmaterial sollen hier ebenfalls Feuchtbereiche mit Röhricht entstehen. Auf den Sicherheitsstreifen sollen im Süden, Westen und Osten ca. 0,5 m hohe Schutzwälle errichtet werden, die mit einer Hecke bepflanzt werden sollen; daneben sollen Teilbereiche im Osten und Süden der natürlichen Sukzession überlassen werden. Im Norden soll entlang des dort verlaufenden wasserführenden Grabens (Gewässer III. Ordnung) auf die Errichtung von Schutzwällen verzichtet werden. Auch hier ist eine Heckenpflanzung sowie die Pflanzung von Erlen zur besseren Einbindung in die Landschaft vorgesehen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Regensburg

Altmühlstr. 3
93039 Regensburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de
Telefon: +49 941 4009-0
Fax: +49 941 4009-299
URL: http://www.landratsamt-regensburg.de

Datum der Entscheidung

14.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023_12_14_Bekanntmachung_Nicht-UVP ( 2023_12_14_Bekanntmachung_Nicht-UVP.pdf )