Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Welsickendorf, Flur 1, Flurstück 160; Flur 5, Flurstücke 46 und 87; Flur 9, Flurstück 57 und Flur 11, Flurstück 1 Bekanntgabe des Landkreises Teltow-Fläming gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die Agrargenossenschaft eG Welsickendorf beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von insgesamt maximal 723.237 m3 Grundwasser pro Jahr aus neun Brunnen und zwei Fassungsstandorten zur Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen. Die beabsichtigte Gewässerbenutzung fällt in den Regelungsrahmen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Somit war entsprechend § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Gründe: Das Grundwasserdargebot übersteigt die begehrte Menge um ein Vielfaches. Die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ergab, dass keine der in der Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind. Negative Auswirkungen sind sehr unwahrscheinlich und wären wenn, reversibel. Die Grundwasserentnahme erfolgt diskontinuierlich und temporär im Sommerhalbjahr. Eine Regeneration der Ressource Grundwasser ist während der förderfreien Zeiten und im Winterhalbjahr gegeben. Rechtsgrundlagen: WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist BbgWG: Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBI. I Nr. 20) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBI. 1/17, Nr. 28)
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Teltow-Fläming
Untere Wasserbehörde Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943
Luckenwalde
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | wasserbodenabfall@teltow-flaeming.de |
Telefon: | +49 3371 608 2600 |
URL: | www.teltow-flaeming.de |
Datum der Entscheidung
21.03.2022