Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Ergebnis der Ausführungsplanung muss der Straßentrog durch Anker gesichert werden. Die Anker sind nach Beendigung der Baumaßnahme funktionslos, verbleiben aber dauerhaft im Erdreich, weil der Rückbau aufgrund der Lage nicht möglich ist. Teile der Ankereinbauten befinden sich außerhalb der festgesetzten Planfeststellungsgrenze. Die betroffenen Grundstücksbereiche müssen deshalb nachträglich in das Vorhaben aufgenommen werden.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 21 Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre

Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de
Telefon: +49 3342 4266 2121
Fax: +49 3342 4266 7603

Datum der Entscheidung

20.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

uvp-vorprüfung ( uvp-vorprüfung.docx )