Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Ergebnis der Ausführungsplanung muss der Straßentrog durch Anker gesichert werden. Die Anker sind nach Beendigung der Baumaßnahme funktionslos, verbleiben aber dauerhaft im Erdreich, weil der Rückbau aufgrund der Lage nicht möglich ist. Teile der Ankereinbauten befinden sich außerhalb der festgesetzten Planfeststellungsgrenze. Die betroffenen Grundstücksbereiche müssen deshalb nachträglich in das Vorhaben aufgenommen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 21 Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Lindenallee 51
15366
Hoppegarten
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 3342 4266 2121 |
Fax: | +49 3342 4266 7603 |
Datum der Entscheidung
20.02.2023