Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband Hafen Straubing-Sand, Europaring 4, 94315 Straubing, hat mit Antrag vom 29.09.2023, ergänzt mit Unterlagen vom 13.11.2023, eine wasserrechtliche Genehmigung für den Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte für die Schaffung von zusätzlichen Schiffsliegeplätzen und Betriebsflächen für den Güterumschlag, insbesondere für den Schwergutumschlag, im bestehenden Hafenbecken des Hafens Straubing-Sand beantragt. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG dar. Es wird ein Verfahren nach § 68 WHG durchgeführt. Die Stadt Straubing als zuständige untere Wasserrechtsbehörde gibt bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Das Vorhaben bedarf gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Nach § 5 Abs. 1 UVPG stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers sowie eigener Informationen fest, ob nach den §§ 6 bis 14b UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung wird gemäß § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung hat ergeben, dass für dieses Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht, da dessen Ausführung bei überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien nach Einschätzung der zuständigen unteren Wasserrechtsbehörde der Stadt Straubing keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Vorhaben befindet sich in einem Industriegebiet, welches aufgrund der bereits vorhandenen Industriebetriebe entsprechend stark frequentiert ist. Auf der Fläche, auf der das Vorhaben umgesetzt werden soll, sind keine empfindlichen Schutzgüter oder besondere örtliche Gegebenheiten vorhanden. Zu berücksichtigen ist, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben Natura 2000-Gebiete, nämlich das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen“ und das Europäische Vogelschutzgebiet „Donau zwischen Straubing und Vilshofen“, befinden. Durch die direkte Gewässeranbindung an die Donau könnten diese Gebiete beeinträchtigt werden. Die Prüfung der Erheblichkeit der möglichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auf die Natura 2000-Gebiete wurde in einer Erheblichkeitsabschätzung durchgeführt. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass keine erheblichen Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind. Durch festgesetzte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden nachteilige Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen. Auch aus Sicht des Fachlichen Naturschutzes kann das Vorhaben unter Berücksichtigung der festgesetzten Maßnahmen umgesetzt werden. Unter Einbeziehung der Vorkehrungen des Vorhabensträgers und der Vorgaben der beteiligten Behörden sind erhebliche Umweltauswirkungen auch auf andere Schutzgüter offensichtlich ausgeschlossen. Bei dem Vorhaben Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte sind daher keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt daher. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Straubing
Theresienplatz 2
94315
Straubing
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@straubing.de |
Telefon: | +49 9421 944-0 |
Fax: | +49 9421 944-100 |
URL: | http://www.straubing.de |
Datum der Entscheidung
04.07.2024