Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Wermelskirchen beantragt die wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die geplante naturnahe Verlegung des Wermelskirchener Baches auf einer Länge von ca. 84 m zwischen Station 0+282 und 0+ 366 im Zuge der Gestaltungsmaßnahmen im Stadtpark Hüpptal. Der Stadtparkcharakter der gesamten Anlage soll intensiviert werden, das Gewässer dabei aufgewertet, in einem kurzen Abschnitt (ca. 84 m Länge) verlegt, von Neophyten im Uferbereich befreit und mit einem Schutzstreifen von beidseitig 5 m versehen werden. Einige vorhandene Brücken werden abgebrochen, einige werden neu errichtet (nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags). Der heutige Verlauf im Planungsraum als offener seitlicher Graben, unmittelbar am Hauptweg, ist nicht befriedigend. Die Lage erzeugt ein wiederkehrendes technisches Problem, in dem der Bach bei hohem Durchfluss die Tragschicht des Weges seitlich unterspült. Die Biotopwertigkeit dieses Abschnittes ist besonders gering, der Abschnitt ist nicht beschattet und durch die Parkwegnutzung stark gestört. Durch den Rückbau des an dieser Stelle im Bestand vorhandenen Bouleplatzes, der aufgrund von dauerhafter Vernässung und Gehölzaufwuchs nicht nutzbar ist, entsteht Raum für einen naturnahen, leicht geschwungenen Ausbau des Bachlaufs mit Gewässerrandzone. Die Gewässerverlegung erfolgt um ca. 12 Meter nach Osten. Dazu muss bei Station 0+365 auf einer Länge von ca. 3 Meter eine Verwallung am westlichen Ufer errichtet werden, damit der Abfluss im neuen Gerinne ohne Abflussteilung erfolgt. Der heutige Verlauf des Baches westlich des Hauptweges bleibt als kleiner Graben erhalten. Hier sammelt sich Wasser von der Hangseite, welches am unteren Ende des Grabens wieder dem Bach zugeführt wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Rheinisch-Bergischer Kreis
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Datum der Entscheidung
25.06.2024