Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Beschluss vom 29. April 2009 ist der Plan für das Vorhaben „BAB A 72 Chemnitz – Leipzig, Abschnitt 3.2“ planfestgestellt worden. Der im Rahmen einer Anfechtungsklage geschlossene Vergleich, beinhaltete den Verzicht der Vorhabenträgerin auf Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses, soweit er die Anschlussstelle Frohburg, den Neubau der S 11 und des Knotenpunktes 1 (B 95/S 11) sowie Maßnahmen an der bestehenden S 11 betrifft. Handelnd in Bundesauftragsverwaltung hat der Freistaat Sachsen, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH nunmehr ein diesbezügliches ergänzendes Verfahren beantragt. Maßgeblicher Inhalt der Planergänzung ist die Errichtung der Anschlussstelle (AS) Frohburg unter Berücksichtigung der Planung der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenen B 7 zwischen Altenburg und der AS Frohburg. Gegenstand des Vorhabens ist u. a. die Verlegung der S 11. Es erfolgt eine in nördlicher Richtung verschobene Verknüpfung von S 11 und S 51 (ehemals B 95). Die geplante Verlegung der B 7 schließt im Anschluss an den Knotenpunkt S 11 / S 51 direkt an die S 11 an, wodurch im Endzustand ein durchgängiger Streckenzug B 7 / S 11 realisiert wird, der als Bundesstraße gewidmet werden soll. Für das Ergänzungsvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Benndorf, Bubendorf und Frohburg der Stadt Frohburg beansprucht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
URL: | https://www.lds.sachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.09.2018 - 02.10.2018