Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH, Rathausallee 64–66, 22846 Norderstedt, hat die Erteilung einer Genehmigung für die Beseitigung eines temporären Kleingewässers in der Stadt Norderstedt, Ohechaussee 301, beantragt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 1 WHG. Gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG festzustellen, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die mit der Maßnahme der Verfüllung eines temporären Kleingewässers verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt sind unter Würdigung der Bestandssituation, den Minimierungsmaßnahmen und der Zielsetzung des Bauvorhabens als nicht erheblich zu betrachten. Die Beseitigung des Kleingewässers in einem Trinkwassergewinnungsgebiet hat keine Auswirkungen auf die die Qualität des Gebietes. Umweltverschmutzungen und Belästigungen sind gering, sie haben keine Relevanz für das Vorhaben. Das Vorhaben unterliegt daher keiner UVP-Pflicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bad Segeberg, den 17.08.2018 Kreis Segeberg - Der Landrat - Untere Wasserbehörde

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland

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