Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Sulzemoos-Arnbach betreibt im Erschließungsgebiet Großberghofen auf Flur-Nr. 201/1, Gemarkung Großberghofen, den Tiefbrunnen II (Großberghofen) zu Zwecken der Trinkwasserversorgung.
Dem Zweckverband wurde mit Bescheid vom 31.10.2006, Az.: 61/863-2, zuletzt geändert mit Bescheid vom 25.04.2018, Az. 61/863-2, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 des Gesetztes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) zum Zutagefördern von Grundwasser aus den Tiefbrunnen I und II (Großberghofen) auf den Grundstücken Fl.-Nr. 173/1 und 201/1 der Gemarkung Großberghofen, Gemeinde Erdweg, und aus dem Brunnen V (Deutenhausen) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 717/2 der Gemarkung Eisolzried, Gemeinde Bergkirchen, erteilt. Die Erlaubnis ist bis 31.12.2021 befristet.
Brunnen I wurde mittlerweile rückgebaut und als Ersatz befindet sich an gleicher Stelle Brunnen VIII in Erstellung. Die Fertigstellung wird noch dieses Jahr erwartet. Anschließend soll das Schutzgebiet überarbeitet werden. Der Zweckverband beantragt zur Überbrückung, bis eine gemeinsame gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für beide Brunnen (II und VIII) beantragt werden kann, eine beschränkte Erlaubnis für Brunnen II bis 31.12.2023.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Dachau
Sachgebiet 61 - Umweltrecht
Bgm.-Zauner-Ring 11
85221
Dachau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | Umweltrecht@lra-dah.bayern.de |
Telefon: | +49 8131 74-0 |
Fax: | +49 8131 74-374 |
URL: | https://www.landratsamt-dachau.de |
Datum der Entscheidung
08.10.2021