Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Verden vom 05.04.2022 - Az. 70/657-27 (20-01), welcher das o.g. Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 29.04.2022 bis 14.05.2022 während der Dienststunden bei der Stadt Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim, Zimmer 323 und in der Gemeinde Thedinghausen, Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen, Zimmer 1.12, zu jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Verden – Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller), Eingang Ost, 1. Obergeschoss, Zimmer 1147, eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVfG]). Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internetseite des Landkreises Verden (www.landkreis-verden.de) eingesehen werden; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Wasserrecht, FD 70
Lindhooper Straße 67
27283
Verden (Aller)
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Telefon: | 04231 15-0 |
Fax: | 04231 15-603 |
URL: | https://www.landkreis-verden.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
04.05.2022