Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH plant im Erdölfeld Barenburg sieben neue Förderbohrungen und zwei neue Einpressbohrungen abzuteufen. Dafür müssen insgesamt vier Sondenplätze errichtet werden, von denen jeweils ein bis vier Bohrungen abgeteuft werden. Die Produktionsbohrungen Barenburg 13 und Barenburg 56 sollen zu Einpressbohrungen umgerüstet werden. Die aktuell als Beobachtungsbohrung genutzte Barenburg 69 soll zukünftig als Produktionsbohrung betrieben werden. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Sulingen und der Gemeinde Kirchdorf im Landkreis Diepholz. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

06.07.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0009-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2022-0009-Prüfvermerk.pdf )