Allgemeine Vorhabenbeschreibung
GELSENKANAL Betreiber der städtischen Abwasseranlage Gelsenkirchen) hat am 13.01.2022 einen Antrag auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Vorhaben „Entflechtung Schlangenbach I und Graben Krähenbrink im Bereich der Flurstraße in Gelsenkirchen“ gestellt. Die Planunterlagen zur Entflechtung des Schlangenbaches I und des Grabens Krähenbrink sehen einen Zusammenschluss der beiden Gewässer vor. Um diesen Zusammenschluss herstellen zu können, muss der Schlangenbach I in seiner Fließrichtung auf einer Länge von ca. 280 m mit einem geplanten Gefälle von 3‰ umgekehrt werden, so dass dieser zukünftig von Süden nach Norden verläuft. Die Einleitung in die Mischwasserkanalisation an der Flurstraße kann aufgegeben werden und 3,9 ha abflusswirksame Fläche von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden. Die Umkehrung der Fließrichtung bedingt eine Neuprofilierung des Gewässers. Die Gewässertrasse im südl. Bereich soll beibehalten werden. Um eine Vorflut in die nördliche Richtung zum Graben Krähenbrink zu erhalten, soll die Gewässersohle des Schlangenbaches angehoben werden. Im nördlichen Bereich des Schlangenbaches soll das Gewässer naturnah mäandrierend ausgestaltet werden. Der Graben Krähenbrink wird im Norden von der Straße Krähenbrink bis zum geplanten „Durchlass Schlangenbach“ verlängert um den Zusammenschluss Schlangenbach I und Graben Krähenbrink herzustellen. Der nördliche Bereich des Schlangenbaches I vom geplanten „Durchlass Schlangenbach“ bis zur Rabenstraße wird verlegt und das Profil vergrößert. Die Lage des Graben Krähenbrink von der Krähenbrinkstraße bis zur Flurstraße wird leicht verändert. Um ein Vernässen / Überfluten der umliegenden Flächen zukünftig zu vermeiden, ist eine neue Profiltiefe vorgesehen. Die Ausbaulänge des Gewässers Graben Krähenbrink, vom Zusammenschluss mit dem Schlangenbach I bis zur Einleitung in den Lanferbach, beträgt ca. 445 m.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Gelsenkirchen
Referat Umwelt (60/3, Technischer Umweltschutz)
Rathausplatz 1
45894
Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | referat.umwelt@gelsenkirchen.de |
Telefon: | +49 (209) 169-0 |
Fax: | +49 (209) 169-4812 |
URL: | https://www.gelsenkirchen.de |
Datum der Entscheidung
27.07.2020