Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Havelland, Gemarkung Görne, Flur 5, Flur-stücke 244 (teilweise) und 246 eine Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von insgesamt 6,00 ha. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 16. Februar 2021, Az.: LFB 12.00/7020-6/02-EA-21 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Es entsteht eine hochwertige Waldfläche, die bereits im Zeitraum der Begründung bis zur Entwicklung mittelalter bis alter Bestände hohen ökologischen Ansprüchen genügt. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen, insbesonde-re aber bei Vögeln und Insekten, und die Verbesserung der Schutz- und Erho-lungswirkung im Vorhabengebiet waren wichtige Gründe, dem Vorhaben zuzu-stimmen. Es gibt keinen quantitativen Flächenverlust. Weitere Vorhaben, die zum Verlust bestehender Nutzungen geführt haben beziehungsweise noch führen könnten, sind nicht festgestellt worden. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
03.03.2021