Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Green Wind Energy GmbH, Alt-Moabit 60a in 10555 Berlin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Schrepkow, Flur 1, Flurstück 64 eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter zu erwarten sind. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Landschaftsbild werden bereits durch die in den Bebauungsplänen Windpark Schrepkow und Windpark Schrepkow 2 festgelegten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie den festgelegten Rückbau zweier Alt-WEA berücksichtigt und ausgeglichen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten und Bauzeitenregelungen vermieden. Eine Beeinträchtigung von Erholungsräumen ist nicht erkennbar, das Landschaftsbild wird nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. Aufgrund der Unterschreitung der gültigen Immissionsrichtwerte durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Lärm oder Schattenwurf zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
23.03.2022