Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-138 EP in Luxem und Nachtsheim: Auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Luxem und Nachtsheim, Verbandsgemeinde Vordereifel, im Landkreis Mayen-Koblenz ist die Errichtung und der Betrieb von 8 Windenergieanlagen geplant. Aufgrund vorwiegend naturschutzfachlicher Belange musste der ursprünglich vorgelegte Genehmigungsantrag über Errichtung und Betrieb von 10 Windenergieanlagen vom 23.05.2018, AZ.: Bl-60-2018-3112, in Bezug auf Anlagenzahl, Anlagenstandorte, und Anlagentyp abgeändert werden. Vier der geplanten Anlagen liegen auf Nachtsheimer Gemarkung, die restlichen vier Anlagen in der Gemarkung Luxem. Begrenzt wird der Windpark im Norden durch die Bundesstraße B 410 und im Süden durch die ca. 1,2 km entfernte Ortsgemeinde Anschau. Die Ausdehnung des Windparks beträgt in Nord-Südrichtung ca. 2,2 km; die größte Ausdehnung von Osten nach Westen am nördlichen Ende knapp 1 km. Untereinander weisen die Anlagen Abstände zwischen ca. 400 m und ca. 700 m auf. Die Windenergieanlagen sollen auf den Hochplateaus westlich und östlich des Wiesbachtals auf einer Höhe von ca. 410 m bis 510 m über NN errichtet werden. Die Standorte liegen zum Teil im Wald, zum Teil in der freien Feldflur. Ein Anlagenstandort befindet sich an einem Waldrand. Der gemäß Ziel Z 163 h im Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“ der Dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) bei der Errichtung von Windenergieanlagen zu beachtende Mindestabstand zu den Ortslagen Luxem und Nachtsheim wird eingehalten. Die Standorte befinden sich im Vorranggebiet eines wirksamen Flächennutzungsplanes (Nr. 3 der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Vordereifel “Teilplanung Windenergie“). Die 8 Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-138 EP3 haben einen Rotordurchmesser von 138,25 m und Nabenhöhen von 130 m und 160 m sowie eine Nennleistung von 3,5 MW. Es wird ein Gesamtertrag von ca. 80 Mio. Kilowattstunden pro Jahr (2.000 Volllaststunden) erwartet. Die Zufahrt zur Errichtung der Anlagen erfolgt über die A 61 (Abfahrt AS 34/Mendig), die B262, weiter auf der B258 und B410 sowie die Kreisstraße K 9 und von dort über die gemeindeeigenen Wirtschaftswege. Die Forst- und Wirtschaftswege werden den Erfordernissen des Schwerlastverkehrs entsprechend ausgebaut. Zum Teil werden Zufahrten neu erstellt. Die Zuwegung zur WEA bleibt auch im Anschluss an die Bauphase für Wartungsarbeiten während der Betriebsphase erhalten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Mayen-Koblenz Immissionsschutz
Bahnhofstr. 9
56068
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kvmyk.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
31.10.2022
Auslegungsinformationen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
21.12.2020 - 20.01.2021