Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Buch am Erlbach plant, die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 923/0, Gemarkung Buch am Erlbach, Gemeinde Buch am Erlbach, zur Drosselung des Erlbachs im Hochwasserfall. Es handelt sich dabei um einen Gewässerausbau (des Erlbaches) in Form der Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von 1850 m³ auf den Grundstück Fl.Nr. 923/0 der Gemarkung Buch am Erlbach, Gemeinde Buch am Erlbach, die bisher landwirtschaftlich genutzt werden. Die Unterteilung in 2 Becken erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Dammhöhe und Beckeninhalt. Das Volumen der Becken 1 und 2 wird durch Geländeabtrag sowie durch die Erstellung von zwei Dämmen geschaffen. Als Damm- bzw. Dichtmaterial wird Aushubmaterial aus dem Gemeindebereich verwendet. Laut dem Grundbaulabor München kann dieses Material hierzu verwendet werden. Es besteht überwiegend aus stark schluffigen Sand, teilweise Ton, teilweise Schluff, sandig, schwach kiesig. Ob das Material noch einer Kalkstabilisierung unterzogen werden muss, muss im Zuge der Detailplanung noch festgelegt werden. Die Erddämme werden als Zonendämme aus sandig-bindigem Boden erstellt. Die waagrechte Grün-dung der Dämme wird durch Abtreppungen im bestehenden Erdkörper hergestellt. Ein Dränkörper ist nicht vorgesehen. Die Dicke der Dichtungszone in den Dämmen wird erst nach noch erfolgender erdbaulicher Untersuchung festgelegt. Es ist mit einer Dicke von min. 20 – 50 % der Kronenbreite zu rechnen. Der Oberboden wird ca. 80 cm dick aufgetragen. Die Dämme werden begrünt. Der Abfluss aus dem Becken 1 in das Becken 2 wird mittels einer Rohrdrossel DN 250 auf 0,174 m³/s gedrosselt. Der Abfluss aus dem Becken 2 in das bereits bestehende Rückhaltebecken wird auf 0,143 m³/s gedrosselt. Hierzu ist ein Drosselbauwerk bestehend aus einem Rohr DN 600 und einem Schieber vorgesehen. Die Öffnungshöhe des Schiebers beträgt 0,099 m. Daraus ergibt sich eine durchflossene Fläche von 0,031 m². Anschließend fließt das Wasser in das bereits vorhandene Hochwasserrückhaltebecken (ca. 100 cbm) und von da aus über einen Einlaufschacht in den bestehenden Regenwasserkanal (zunächst DN 500, dann DN 300) und daraufhin in den Erlbach. Zusätzlich zum Abfluss aus dem Rückhaltebecken leitet ein Straßengraben, der sich neben der St 2330 befindet, in den Regenwasserkanal ein. Bei HQ 100 führt dieser ca. 0,110 m³/s Wasser. Durch die Drosselung des Abflusses aus dem Hochwasserrückhaltebecken auf 0,143 m³/s wird die Leistungsfähigkeit der nachfolgenden Verrohrung (DN 300 limitierender Faktor mit Leistungsfähigkeit von 0,271 m³/s) nicht überschritten (0,143 m³/s + 0,110 m³/s = 0,253 m³/s < 0,271 m³/s). Die Hochwasserentlastung erfolgt bei beiden Dämmen über eine überströmbare Dammscharte. Die Entlastung wird im oberen Bereich von 1,0 m unter OK Überlauf bis OK Dammkrone mit Wasserbausteinen gepflastert. Dies geschieht wasser- und luftseitig. Luftseitig wird die Entlastung mit Hilfe einer Schroppenlage bis zum Dammfuß gesichert. Die Schroppen werden so gesetzt, dass diese mit Oberboden, der anschließend begrünt wird, verfüllt werden können. Der luftseitige Dammfuß wird im Bereich der Hochwasserentlastung als Pflaster ausgebildet (je 1 m in Böschung und Sohle). Laut den hydraulischen Nachweisen wird ein Tosbecken nicht benötigt und daher auch nicht errichtet. Vor den beiden Grundablässen wird jeweils ein räumlicher Rechen mit 3 freien Zulaufseiten aus Stahlbeton angeordnet. Zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit wird der Rechen mit einem Abstand von 20 cm zum Beckenboden angeordnet. Die Sicherung der Grundablässe vor Verschmutzung oder auch Zutritt durch Unbefugte wird durch die Rechenbauwerke (wasserseitig) und durch Gitter am Ende der Drosselstrecke (luftseitig) gewährleistet. Da aufgrund des landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebiets (Acker, keine Bäume) ein Treibgutanfall nicht zu erwarten ist, wird keine Treibgutsperre errichtet. Die Dämme werden mit einer befahrbaren Krone von 3,0 m Breite errichtet und sind dadurch mit normalen Nutzfahrzeugen befahrbar. Die befahrbare Krone wird auf einer ca. 20 cm dicken Schottertragschicht (Schotterrasen) errichtet. Zur Erleichterung der Unterhaltung des Beckens 2 wird im südwestlichen Teil des Hochwasserrückhaltebeckens eine Zufahrt mit 25 %iger Neigung erstellt. Der Unterhalt des Becken 1 geschieht über die landwirtschaftliche Fläche im Süden. Im Zuge der Bauausführung wird ein bestehender Graben längs des Baugebiets „Am Paradeis“ aufgegeben, da dieser den Abfluss im Hochwasserfall nicht aufnehmen kann. Deswegen kann der Dammfuß des neuen Hochwasserrückhaltebeckens bis an die Grundstückseinfassungsmauer gelegt werden. Der Graben wird zukünftig in das neue Hochwasserrückhaltebecken bzw. in das Becken 1 eingeleitet.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Landshut

Veldener Straße 15
84036 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de
Telefon: +49 871 408-0
Fax: +49 871 408-1001
URL: http://www.landkreis-landshut.de

Datum der Entscheidung

16.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vorprüfung Bekanntmachung Amtsblatt ( UVP-Vorprüfung Bekanntmachung Amtsblatt.pdf )