Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zutagefördern und Entnahme von Grundwasser für Trinkwasserzwecke, Grundstücke Fl.Nrn. 1378 und 1444 der Gemarkung Bastheim
Beschränkte Erlaubnis gem. § 10 Abs.1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Die Gemeinde Bastheim beantragte mit Schreiben vom 24.04.2023 die Neuerteilung einer Erlaubnis für die o. g. Gewässerbenutzung in der Gemarkung Bastheim.
Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
König, Eva, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | eva.koenig@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-351 |
Fax: | +49 9771 94-81 351 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
06.09.2023