Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Lemptal im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis hat das Regierungspräsidium Gießen (RP) auf Antrag von Hessen Mobil eingeleitet. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rund 86 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Die Gesamtbauzeit ist mit rund vier Jahren veranschlagt.
Der Ersatzneubau der Brücke wird erforderlich, da das aus dem Jahr 1970 stammende Bauwerk in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreicht. Betroffen von dem Planvorhaben sind die Gemeinde Ehringshausen (Gemarkungen Kölschhausen und Ehringshausen) und die Stadt Aßlar (Gemarkung Werdorf). Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung eine sechsstreifige Autobahn mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Der Ausbau der A 45 von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zum Autobahnkreuz Gambach ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Talbrücke Lemptal ist eine von 22 Talbrücken in diesem Streckenabschnitt, die bis zum Jahr 2030 durch Ersatzneubauten ersetzt werden sollen beziehungsweise bereits ersetzt wurden.
Das Bauvorhaben liegt zwischen den Städten Herborn und Wetzlar und umfasst eine Länge von circa 2,6 Kilometern. Es schließt unmittelbar an den ebenfalls bereits im Planfeststellungsverfahren befindlichen Abschnitt der Talbrücke Volkersbach an. Der Brückenneubau berücksichtigt bereits einen späteren sechsstreifigen Ausbau der A 45. Zugleich wird die westlich der Talbrücke befindliche Anschlussstelle Ehringshausen dem Um- und Ausbau angepasst.
Das RP hat vor kurzem die Planunterlagen der Gemeinde Ehringshausen und der Stadt Aßlar sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Versorgungsunternehmen vorgelegt. Wie die Behörde mitteilt, haben diese nun bis zum 22. Juni die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Vom 23. April bis zum 22. Mai besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Ehringshausen und der Stadt Aßlar einzusehen. Ferner können die Planunterlagen und der Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter „Presse“, „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planung Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 22. Juni die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern oder Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei der Gemeinde Ehringshausen, der Stadt Aßlar als auch beim RP eingelegt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen
Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen
Hessen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpgi.hessen.de |
URL: | rp-giessen.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.07.2021 - 11.08.2021
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
23.04.2018 - 22.05.2018