Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 21. Februar 1978 (geändert am 24. März 1986, 18. August 1997, 14. August 2017, 6. September 2018 und 21. August 2019) wurde der Gemeinde Kammeltal die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung Ettenbeuren aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935 Gemarkung Ettenbeuren erteilt. Aus dem rd. 100 m tiefen Brunnen werden max. 15 l/s bzw. 160.000 m³/Jahr gefördert. Die Erlaubnis ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Da die Unterlagen für die Erteilung einer längerfristigen Erlaubnis noch nicht vollständig vorliegen, ist nochmals eine vorübergehende Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich. Die Gemeinde Kammeltal hat daher mit Schreiben vom 18. Juni 2021 beantragt, die beschränkte Erlaubnis nochmals zu verlängern. Die Erlaubnis soll bis zum 30. Juni 2022 erteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

30.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bakanntmachung UVP-Verzicht ( 2021-06-30_Ettenbeuren_WV_Verlängerung_Bekanntmachung_UVP-Vorprüfung.pdf )