Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat am 03.05.2022 den Planfeststellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die wesentliche Änderung der Abfallentsorgungsanlage „Deponie Rosenow“ durch die Errichtung und den Betrieb eines Deponieerweiterungsabschnittes des „Nordpolders“ der Deponieklasse II (DK II) gemäß Deponieverordnung erteilt. Der schon bestehende Nordpolder der Deponie wird in westliche und südliche Richtung erweitert. Auf einer Fläche von ca. 18 ha wird ein zusätzliches Einlagerungsvolumen von 3,35 Mio. m³ geschaffen. Der Deponieerweiterungsabschnitt ist entsprechend der bisherigen Nutzung des planfestgestellten Nordpolders für den mechanisch-biologisch behandelten Output der Abfallbehandlungsanlage (ABA) Rosenow sowie für die Ablagerung von mineralischen Abfällen aus Mecklenburg-Vorpommern, die die Zuordnungskriterien in Anhang 3 Nr. 2 der DepV zur DK II einhalten, vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss definiert Anforderungen, wonach der Deponieerweiterungsabschnitt nach aktuellem Stand der Technik errichtet und betrieben werden muss und schließt die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von gereinigten Stoffen in die Gewässer AL 169 und Briggower Peene mit ein.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS)
Neustrelitzer Straße 120
17033
Neubrandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
E-Mail: | Poststelle@stalums.mv-regierung.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.05.2022