Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Lippeverband hat gemäß §68 Wasserhaushaltsgesetz die Feststellung des Planes für folgendes Unternehmen beantragt: Rennbach, Regelung der Vorflut in Dorsten und Marl.
Der 4, 5 km lange Rennbach verläuft durch Marl und Dorsten und mündet auf Dorstener Stadtgebiet in den Rapphofs Mühlenbach. Durch bergbaubedingte Senkungen und ein Gegengefälle in der Gewässersohle kann der Bach auf dem letzten Kilometer vor der Einmündung nicht mehr in einem natürlichen Gefälle fließen. Zur Wiederherstellung der Vorflut plant der Lippeverband bauliche Maßnahmen.
Da die bergbaubedingten Senkungen mittlerweile abgeklungen sind, kann der natürliche Abfluss des Rennbachs nun wiederhergestellt werden. Durch gezielte Veränderungen der Sohle ist es dann möglich ,das zurzeit östlich der Autobahn 52 stehende Gewässer-Pumpwerk dauerhaft außer Betrieb zu nehmen und zurück zu bauen.
Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. §§2ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Der Vorhabenträger hat gemäß §7 Absatz3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Recklinghausen
Ressort 70.3

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Telefon: 02361-53-0
Fax: 02361-53-3290
URL: https://www.kreis-re.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

15.02.2021 - 18.03.2021

Auslegungsinformationen

Rennbach Öffentliche Bekanntmachung ( Rennbach Öffentliche Bekanntmachung.pdf )

Berichte und Empfehlungen

UVP Bericht ( 663120-03-20-001 3 Heft_UVP.pdf )