Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windkraft Rönickerfeld 3 GmbH & Co. KG, Am Henkelberge 33, 33100 Paderborn beantragt gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmi-gung einer wesentlichen Änderung einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-82 E2 in Paderborn, Gemarkung Neuenbeken, Flur 12, Flurstück 24. Gegenstand der Änderung ist eine Leistungserhöhung zur Nachtzeit auf dem Betriebsmodus 0s (Volllast). Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Änderung im Sinne des § 16 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Für dieses Vorhaben wurde gem. § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Ge-nehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Am 02.03.2020 wurde ein entsprechen-der UVP-Bericht durch die Antragstellerin vorgelegt. Das Vorhaben wird weiter gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und § 19 UVPG hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde
Aldegreverstraße 10 – 14
33102
Paderborn
Nordrhein-Westfalen
E-Mail: | fb66@kreis-paderborn.de |
Telefon: | 05251-308-6661 |
Fax: | 05251-308-6699 |
URL: | https://www.kreis-paderborn.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
22.10.2020
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
21.07.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.04.2020 - 14.05.2020