Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Agrarenergie Krukum GmbH & Co. KG, Wellingstr. 66, 49328 Melle, hat mit Schreiben vom 14. 5. 2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Erzeugung und energetischen Verwertung von Biogas (Biogasanlage) beantragt. Standort der Anlage ist das Grund-stück in 49328 Melle, Gemarkung Krukum, Flur 7, Flurstück 148/4. Wesentliche Antragsgegenstände sind ein zusätzlicher Verbrennungsmotor mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,295 MW und damit verbunden die Erhöhung der installierten Feuerungswärmeleistung auf insgesamt 3,564 MW.
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. der Ziffer 1.2.2.2 der Anlage 1 UVPG in der derzeit geltenden Fassung durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten i.S. d. § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG vor.
Das Vorhaben kann keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen i.S. d. § 7 Abs. 2 Satz 5 UVPG haben.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-os.niedersachsen.de
Telefon: 0541/503-500
Fax: 0541/503-501
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

10.07.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung gem. § 5 Abs. 2 UVPG ( Feststellung gem. § 5 Abs. 2 UVPG.pdf )