Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 12.02.2002, Az.: 40 641/2, wurde der Gemeinde Adelsdorf die gehobene Erlaubnis zum zu Tage fördern von Grundwasser aus den Brunnen I, II, V, VI, VII und VIII erteilt (Entnahmemenge max. 1.000.000 m³/Jahr). Die gehobene Erlaubnis war bis zum 31.12.2022 befristet.
Die Gemeinde Adelsdorf beabsichtigt die Errichtung eines weiteren Brunnens (Brunnen IX), der ggfs. in einen gemeinsamen Wasserrechtsantrag integriert werden soll. Da dies zeitlich nicht bis Ende des Jahres 2022 durchführbar war, wurde deshalb mit Schreiben vom 07.12.2022 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Nutzung von Grundwasser aus den Brunnen I, II, V, VI, VII und VIII bis zum 31.12.2042 beantragt.
Die beantragte Dauer der beschränkten Erlaubnis dient zur Überbrückung des benötigten Zeitrahmens für die Errichtung des Brunnen IX, der Erstellung der Antragsunterlagen und der Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Die im vorliegenden Antrag auf Grundwasserentnahme entspricht den bisher genehmigten Umfang im Rahmen des Bescheides vom 12.02.2002. Es ist weder eine Erhöhung noch eine Änderung des bisherigen Betriebes vorgesehen. Der genannte neue Brunnen IX und die mögliche Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes ist zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Diskussion, jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
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Datum der Entscheidung
22.02.2023