Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 12.02.2002, Az.: 40 641/2, wurde der Gemeinde Adelsdorf die gehobene Erlaubnis zum zu Tage fördern von Grundwasser aus den Brunnen I, II, V, VI, VII und VIII erteilt (Entnahmemenge max. 1.000.000 m³/Jahr). Die gehobene Erlaubnis war bis zum 31.12.2022 befristet.

Die Gemeinde Adelsdorf beabsichtigt die Errichtung eines weiteren Brunnens (Brunnen IX), der ggfs. in einen gemeinsamen Wasserrechtsantrag integriert werden soll. Da dies zeitlich nicht bis Ende des Jahres 2022 durchführbar war, wurde deshalb mit Schreiben vom 07.12.2022 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Nutzung von Grundwasser aus den Brunnen I, II, V, VI, VII und VIII bis zum 31.12.2042 beantragt.

Die beantragte Dauer der beschränkten Erlaubnis dient zur Überbrückung des benötigten Zeitrahmens für die Errichtung des Brunnen IX, der Erstellung der Antragsunterlagen und der Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Die im vorliegenden Antrag auf Grundwasserentnahme entspricht den bisher genehmigten Umfang im Rahmen des Bescheides vom 12.02.2002. Es ist weder eine Erhöhung noch eine Änderung des bisherigen Betriebes vorgesehen. Der genannte neue Brunnen IX und die mögliche Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes ist zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Diskussion, jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Nägelsbachstr. 1
91052 Erlangen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Telefon: +49 9131 803-1000
Fax: +49 09131 803-491000
URL: http://www.erlangen-hoechstadt.de

Datum der Entscheidung

22.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023 02 22 Bekanntgabe Allgemeine UVP-Prüfung Brunnen Adelsdorf ( 2023 02 22 Bekanntgabe Allgemeine UVP-Prüfung Brunnen Adelsdorf.pdf )